1. Ruhe / Störungen Jede Geräuschbelästigung, insbesondere unnötiger Lärm wie Türen schlagen, Betrieb von Radios, Musikgeräten etc. über Zimmerlautstärke ist zu vermeiden. Zugunsten eines angenehmen Miteinanders ist vor allem zwischen 22 Uhr und 8 Uhr sowie in der Mittagszeit von 13 Uhr bis 15 Uhr Ruhe zu bewahren. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu ruhigem Verhalten anzuleiten. Das Spielen auf Gängen, Treppen und Eingangshalle ist nicht gestattet. Die Ruhezeiten sind auch bei Aufenthalt am Swimmingpool zu beachten. Es ist verboten, Feuer zu machen oder Handlungen vorzunehmen, die die Nachbarn mit Rauch belästigen, einschließlich Grillen mit Holzkohle oder Holz auf den Terrassen. Rauchen, Gas- und Elektrogrills sind erlaubt.
2. Pool/ Liegeterrassen Die Nutzung des Pools steht nur Eigentümern, Angehörigen und Urlaubsgäste der Anlage Solymar Calma zur Verfügung. Die Benutzung des Pools ist im Interesse aller auf die Zeit bis 20.00 Uhr begrenzt. Es wird erwartet, dass vor dem Baden die Duschen benutzt werden und Badegäste auf die Mitnahme zerbrechlicher Gegenstände wie Glas, Porzellan etc. verzichten. Ballspringen, Hineinspringen oder jegliches Betragen, das zur Belästigung anderer führt, ist zu vermeiden. Die Benutzung des Schwimmbads ist während der Reinigungszeiten (8:30 - 10:30) verboten. Das Rauchen ist in den Bereichen rund um das Schwimmbad verboten. In der Raucherzone ist das Rauchen erlaubt.
3. Sauberkeit Von allen Bewohnern wird schonende Benutzung und Handhabung von Räumen, Geräten und Einrichtungen der Gemeinschaft erwartet. Für die Müll- und Abfallbeseitigung dürfen nur die hierfür zur Verfügung stehenden Müllcontainer verwendet werden. Die Benutzung der Glascontainer, wegen der hohen Geräuschsbelästigung, bitte nur von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr.Das Abstellen von Abfall neben den Tonnen ist nicht erwünscht. Sperrmüll, Gartenabfälle, anfallender Bauschutt muss vom jeweiligen Eigentümer selbst entsorgt werden. Gegebenenfalls fragen Sie unseren Hausmeister oder Verwalter.
4. Abwasserentsorgung Wir bitten Sie, Essensresten, Windeln, Binden usw. niemals über unsere Toiletten zu entsorgen. Hier besteht hohe Verstopfungsgefahr. Zum Spülen bitte nicht die Spartaste benutzen.
5. Grundstücks- und Gebäudeansicht Der Charakter der Anlage wird durch einen gepflegten Eindruck bestimmt. Jegliches Anbringen von Hinweisplakaten, Schildern oder Beschriftungen, die nicht ausdrücklich von der Gemeinschaft gestattet wurden, sind generell untersagt. Insbesondere dürfen Lichtreklamen nicht angebracht werden, die die Nachbarschaft stören. Bitte vermeiden sie das Abstellen von Kisten und Sperrgut auf den Terrassen oder gemeinschaftlich genutzten Grundstücksteilen. Jede bauliche Veränderung muss mit der Verwaltung abgestimmt werden.
6. Kraftfahrzeuge, Fahrräder usw. Kraftfahrzeuge sind innerhalb der Anlage nur in den vorhandenen Garagen zu parken. Keineswegs dürfen Ein- und Ausgänge sowie Rettungswege blockiert werden. Das unnötige Laufenlassen von Motoren ist zu unterlassen. Das Abstellen von Fahrrädern, Roller, Motorräder etc. ist in der Anlage nicht gestattet. Auch nicht gestattet ist das Befahren der Zwischengänge. Hier handelt es sich um reine Fußwege.
7. Tierhaltung Hunde sind innerhalb der Anlage an der Leine zu führen. Ihr kleines und großes Geschäft sollte nur außerhalb der Anlage erfolgen. Auch außerhalb der Anlage sollte ein Kotbeutel immer dabei sein.
Die Beachtung der Hausordnung sichert uns ein ungetrübtes Miteinander und den Dank unseres Nachbarn.